Für die Beleuchtung von Kabinen, Lackierräumen und Luftleittunneln müssen,
entsprechend den Sicherheitsvorschriften, zugelassene Leuchten verwendet
werden. Diese sind durch die Ex-Kennzeichnung von normalen Leuchten
leicht unterscheidbar.
Ob Sie Leuchten mit konventionellen Leuchtstoffröhren verwenden oder aber
die neueren LED-Leuchten verwenden, ist keine technische sonder ausschließlich
eine Kostenfrage. Sowohl im Bezug auf die Anschaffung als auch für den Betrieb.
Einbauleuchten und Aufbauleuchten in Ex-Ausführung für Wand-, Decken- und Schrägeinbau.
Der Ex-Schutz von elektrischen Einrichtungen wird aus Kostengründen häufig fahrlässig
vernachlässigt. Das kann im Falle eines Unfalles sehr teuer werden, wenn die
Versicherungen nach Regelverstößen suchen und fündig werden.
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