Wählen Sie das richtige „Etikett“ !!
Eine Spritzwand, eine Absaugwand, ein Spritzstand u.s.w. wird in Werkstatträumen und in Vor- oder Nacharbeitsräumen eingesetzt, in denen auch gelegentlich lackiert werden muß.
Zum eigenen Nachteil bezeichnen manche Betreiber ihre Beschichtungseinrichtungen als Lackierräume, Spritzkabinen oder Farbspritzanlagen. Das ist leider ungünstig.
Nennen Sie Ihre Anlage am besten einfach nur „Spritzstand“.
Sowohl für Spritzkabinen als auch für Spritzstände gilt die DIN / EN 12215. Und doch ist ein Spritzstand mit weniger Auflagen belastet als eine Lackierkabine, weil Sie auf eine kostspielige Zuluftanlage unter bestimmten Bedingungen verzichten und die Norm mit einfacheren Mitteln erfüllen können.
„Spritzstand“ ist die geeignete Bezeichnung
Also: Nennen Sie deshalb Ihre Installation einfach nur “Spritzstand, Spritzwand, Absaugwand oder Farbnebelabsaugung” und bezeichnen Sie einen solchen Arbeitsraum nicht als “Lackierraum oder Spritzraum”. Die Gewerbeaufsicht oder die Berufsgenossenschaft ordnet die Spritzwand, den Spritzstand, eine Absaugwand gleich in die von Ihnen gewünschte Kategorie ein, ohne zuvor selbst erst einmal die Feststellung treffen zu müssen, mit welcher Installation man es bei Ihnen eigentlich zu tun hat.
Ein Spritzstand ist an bestimmten Kriterien zu erkennen.
Informieren Sie sich in diesem Zusammenhang auf entsprechenden Publikationen der Behörden und der Berufsgenossenschaft und der Fachpresse.
Eine Absaugwand kann keine vollständige Lackieranlage ersetzen, die einen höheren technischen und finanziellen Aufwand erfordert, insbesondere was die mechanische Zuluftversorgung und die Aufheizung der Ergänzungsluft angeht.
Es ist Ihre Aufgabe als Betreiber einer Farbnebelabsaugung, den Aufsichtsbehörden Ihre eigene Sicht der Dinge zu vermitteln und Ihre Argumente mit denentsprechenden Fachbeiträgen zu untermauern, die Sie als Links hier auf unserer Hompage finden.
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Aus unserer täglichen Praxis kennen wir die Probleme bei der Planung und Umsetzung einer regelgerechten Farbnebelabsauganlage. Wir lassen Sie gerne an unseren Erfahrungen und Lösungsvorschlägen teilhaben. Rufen Sie uns an: 02741-8061
Hier sind schon mal passende Veröffentlichungen, an denen Aufsichtsbehörden sich gerne orientieren.
Auch die Genehmigungsbehörden bestehen in der Regel aus vernünftigen Menschen mit Sachverstand und Ermessensspielräumen.
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